{"id":732,"date":"2025-08-18T10:10:53","date_gmt":"2025-08-18T10:10:53","guid":{"rendered":"https:\/\/startersites.io\/blocksy\/landscape\/?page_id=3"},"modified":"2026-02-16T14:01:51","modified_gmt":"2026-02-16T14:01:51","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/naughty-perlman.87-106-59-141.plesk.page\/index.php\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"who-we-are\"><strong>Allgemeine Verkauf und Lieferbedingungen vom Dezember 2010<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>I. Vertragsunterlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das Verh\u00e4ltnis, sowie f\u00fcr vorvertragliche und nachvertragliche Rechte und Pflichten und weiteren Gesch\u00e4ftsbeziehungen (z.B. auch Miete) gelten folgende Reglungen, bei Abweichungen in der angegebenen Reihenfolge:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der vorstehende Vertragstext als Individualvereinbarung,<\/li>\n\n\n\n<li>Die nachfolgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen; Angebot, Verk\u00e4ufe, Werklieferungen, Werkleistungen und alle sonstigen Leistungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen, selbst wenn nicht nochmals ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird; das gilt insbesondere auch f\u00fcr st\u00e4ndige Gesch\u00e4ftsverbindungen; den Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der verbindliche Aufstellungsplan,<\/li>\n\n\n\n<li>Die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, ohne die darin enthaltenen Verweisungsklauseln auf Recht anderer Staaten, internationaler und supernationaler Einrichtungen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Abweichende Vereinbarungen oder zusagen unserer Vertreter oder Betriebsangeh\u00f6rigen sind nur wirksam, wenn sie von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung schriftlich best\u00e4tigt wurden. Abbedingungen der Schriftform bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Angebot<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weiter Angebote und Entwurfsarbeiten werden nur unentgeltlich ausgef\u00fchrt, wenn der Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt und bleibt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. \u2013 An Kostenanschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pl\u00e4ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>III. Umfang der Lieferung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers ma\u00dfgebend. Nebenabreden und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Lieferers.<\/li>\n\n\n\n<li>Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies vereinbart ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>IV. Preis und Zahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung.<\/li>\n\n\n\n<li>Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar und ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, und zwar\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>1\/3 bei Auftragserteilung<\/li>\n\n\n\n<li>1\/3 bei Funktionsabnahme in unserem Werk<\/li>\n\n\n\n<li>1\/3 bei Auslieferung der Anlage.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 1% \u00fcber dem f\u00fcr den Sitz des Lieferers amtlich anerkannten Basiseinsatz gem\u00e4\u00df \u00a7288 BGB, mindestens aber 5% berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenanspr\u00fcche des Bestellers sind nicht statthaft.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>V. Lieferzeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen beim Eintritt&nbsp; unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Willens des Lieferers liegen \u2013 gleichviel, ob im Werk des Lieferers oder bei seinen Unterlieferern eingetreten -, z.B. Betriebsst\u00f6rungen, Ausschu\u00dfwaren, Verz\u00f6gerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einflu\u00df sind. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen F\u00e4llen der Lieferer dem Besteller baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ersatzanspr\u00fcche f\u00fcr Verzugssch\u00e4den sind ausgeschlossen, au\u00dfer bei nachgewiesenem Vorsatz.<\/li>\n\n\n\n<li>Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages, f\u00fcr jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VI. Gefahr\u00fcbergang und Entgegennahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller \u00fcber, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Lieferer noch&nbsp; andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung \u00fcbernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den versichert.<\/li>\n\n\n\n<li>Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller \u00fcber; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.<\/li>\n\n\n\n<li>Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom, Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen.&nbsp;Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch&nbsp;dritte Hand hat er den Lieferer unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur R\u00fccknahme berechtigt. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies der Lieferer ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kunde darf die Ware bis zu diesem Zeitpunkt weder verpf\u00e4nden noch sonst belasten. Bei dem Zugriff Dritter (z.B. Pf\u00e4ndung o.\u00e4.) ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinzuweisen und ihm sofort Mitteillung zu machen. Die Kosten f\u00fcr Abwehr dieses Zugriffes tr\u00e4gt der Kunde.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verk\u00e4ufer kann verlangen, dass die Ware als sein Eigentum gekennzeichnet wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kunde darf die noch im Eigentum des Verk\u00e4ufers befindliche Ware nur mit schriftlicher Genehmigung des Verk\u00e4ufers ver\u00e4ndern, deren Standort wechseln oder Dritte \u00fcberlassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kunde darf die Wer bis zum Eigentums\u00fcbergang auf ihn mit einem Grundst\u00fcck oder mit einem Geb\u00e4ude nur zu einem vorr\u00fcbergehenden Zweck, mit einer anderen Sache nicht zu einer einheitlichen Sache verbinden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kunde versichert die Ware ausreichend zum Schutz des Eigent\u00fcmers und tritt im Voraus Zahlungen der Versicherung im Versicherungsfall an den Verk\u00e4ufer ab.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcbergibt der Kunde ein Sache zu Reparaturzwecken, so vereinbaren Verk\u00e4ufer und Kunde, dass der Verk\u00e4ufer ein vertragliches Pfandrecht zur Absicherung der Werklohnforderung an Sachen erh\u00e4lt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kunde versichert, Eigent\u00fcmer dieser Sache zu sein.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdr\u00fccklich zugesicherter Eigenschaften geh\u00f6rt, haftet der Lieferer unter Ausschlu\u00df weiterer Anspr\u00fcche wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb 6 Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb von 3 Monaten) seit Gefahr\u00fcbergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstandes \u2013 insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausf\u00fchrung \u2013 unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeintr\u00e4chtigt werden. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Verz\u00f6gert sich er Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so erlischt die Haftung sp\u00e4testens 12 Monate nach Gefahr\u00fcbergang. F\u00fcr Fremderzeugnisse beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsanspr\u00fcche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Recht des Bestellers, Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngel geltend zu machen,&nbsp;verj\u00e4hrt in allen F\u00e4llen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen R\u00fcge an in 6&nbsp;Monaten, fr\u00fchestens jedoch mit Ablauf der Gew\u00e4hrfrist<\/li>\n\n\n\n<li>Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte,<\/li>\n\n\n\n<li>Nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung \u2013 insbesondere \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung -,<\/li>\n\n\n\n<li>ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden&nbsp;Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit&nbsp;dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer&nbsp;von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kunde kann die Nachbesserung der Ware verlangen.&nbsp;Bei Fehlschlagen der&nbsp;Nachbesserung kann er die Ersatzlieferung beanspruchen. Minderung oder Wandlung kann er verlangen, wenn auch die Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Gew\u00e4hrleistung kann so lange verweigert werden, bis der Kunde zumindest das Entgelt in H\u00f6he&nbsp; des Wertes der Lieferung gezahlt hat. Wegen evtl. M\u00e4ngeln ist unbeschadet&nbsp; der Regelung Ziffer 12 allenfalls ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht in der H\u00f6he der dreifachen M\u00e4ngelbeseitigungskosten m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>Geringf\u00fcgige Abweichungen in Farbe und Form, die nach der Verkehrsanschauung den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nicht beeintr\u00e4chtigen, sind kein Mangel der Ware. Kein M\u00e4ngel sind weiterhin Beeintr\u00e4chtigungen aus unsachgem\u00e4\u00dfer oder ungeeigneter Verwendung, Arbeiten, die Dritte oder Kunden selbst an der Ware vorgenommen haben, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung- insbesondere \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung-, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, M\u00e4ngel oder Ungeeignetheit der von dem Kunden bereitgestellten baulichen Anlagen, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, soweit sie nicht auf ein verschulden des Verk\u00e4ufers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Der Kunde verpflichtet sich auch, die Sache strikt nach der Betriebs- und Wartungsanleitung zu bedienen und zu pflegen. Beschreibungen und Darstellungen in Prospekten und Werbematerialien sichern keine Eigenschaften zu. Es obliegt dem Kunden, die Verwendungszwecke f\u00fcr die Maschine genau darzulegen, damit der Verk\u00e4ufer deren Eignung auf ausdr\u00fccklichen schriftlichen Wunsch hin pr\u00fcfen kann.Offensichtliche M\u00e4ngel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, im Fall der Montage nach Einbau schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist die Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt zw\u00f6lf Monate. F\u00fcr den Verkauf gebrauchter Waren wird&nbsp; Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr das Ersatzst\u00fcck und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gew\u00e4hrleistet wie f\u00fcr den Liefergegenstand. Die Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verl\u00e4ngert.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Lieferer kann die Beseitigung von M\u00e4ngeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt.<\/li>\n\n\n\n<li>Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach bestem Wissen werden vor und nach Vertragsschlu\u00df liegende Vorschl\u00e4ge und Beratungen erteilt sowie vertragliche Nebenverpflichtungen \u2013 insbesondere Anleitungen f\u00fcr Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes \u2013 ausgef\u00fchrt, jedoch ist daf\u00fcr die Haftung des Lieferers ausgeschlossen. Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller nicht zweckdienlich verwendet werden kann, so gelten die Abschnitte VII und VIII entsprechend.<\/li>\n\n\n\n<li>Weitere Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von&nbsp;Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Folgekosten und R\u00fcckrufaktionen von fehlerhaften Bauteilen oder&nbsp;Maschinenkomponenten, im Bereich der Auto-, Bahn-, Luft- und Raumfahrttechnik&nbsp;wird keine Haftung \u00fcbernommen. Die Nachbesserung und das Ersetzen der fehlerhaften Bauteilen oder Maschinenkomponenten im Sinne eines Garantieanspruchs bleiben hier von unber\u00fchrt. Das Nachbessern und Ersetzen bezieht sich auf eine Ersatzlieferung oder Fertigung der fehlerhaften Bauteile ohne Montage. \u00c4nderungen der Vorgabe m\u00fcssen schriftlich vereinbart werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>IX. Recht auf R\u00fccktritt und Schadensersatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Besteller kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbergang endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird. Er kann auch dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenst\u00e4nde die Ausf\u00fchrung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unm\u00f6glich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.<\/li>\n\n\n\n<li>Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV der Lieferbedingungen vor und gew\u00e4hrt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung, da\u00df er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die&nbsp;Nachfrist durch Verschulden des Lieferers nicht eingehalten, so ist der Besteller zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Tritt die Unm\u00f6glichkeit w\u00e4hrend des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Besteller hat ferner ein R\u00fccktrittsrecht, wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist f\u00fcr die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen l\u00e4sst. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als bis der Mangel und die Vertretungspflicht des Lieferers anerkannt oder nachgewiesen sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, K\u00fcndigung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Sch\u00e4den irgendwelcher Art, und zwar auch von solchem Schaden, der nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Wird der Vertrag aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat nicht ausgef\u00fchrt oder lehnt der Verk\u00e4ufer die Erf\u00fcllung des Vertrages ab, weil der Kunde seinen Verpflichtungen trotz Nachfristsetzung nicht nachgekommen ist , so ist der Kunde bei Lieferung von Serienware verpflichtet, 15% des Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer ohne konkrete Schadensnachweis zu zahlen. Dem Kunde bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden \u00fcberhaupt&nbsp; nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Dann brauch er nur den nachgewiesenen Betrag zu bezahlen. Der Verk\u00e4ufer kann einen h\u00f6heren Betrag als die pauschalisierte Summe nachweisen und geltend machen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>X. Recht des Lieferers auf R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes IV der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, und f\u00fcr den Fall nachtr\u00e4glich sich herausstellender Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers werden eines solchen R\u00fccktritts bestehen nicht. Will der Lieferer vom R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist vereinbart war.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>XI. Montagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ist die Montage des Liefergegenstandes durch den Lieferer ausdr\u00fccklich und gegen Berechnung vereinbart, so leistet der Lieferer unter Ausschlu\u00df aller anderen Anspr\u00fcche des Bestellers Gew\u00e4hr (entsprechend Abschn. VII) f\u00fcr erkennbare M\u00e4ngel bis zur Beendigung der Montage, f\u00fcr andere M\u00e4ngel bis zu 6 Monaten danach. F\u00fcr alle anderen Montagen oder montage\u00e4hnlichen Leistungen, auch bei der Ausf\u00fchrung von Gew\u00e4hrleistungsarbeiten, haftet der Lieferer unter Ausschlu\u00df aller anderen Anspr\u00fcche des Bestellers nur f\u00fcr Auswahl eines geeigneten Monteurs und f\u00fcr rechtzeitige Entsendung des Monteurs.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>XII. Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle aus den Gesch\u00e4ften mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt f\u00fcr beide Teile sowohl f\u00fcr Lieferung als auch f\u00fcr Zahlung&nbsp;Unnau&nbsp;als Erf\u00fcllungsort. Als \u00f6rtlicher und sachlicher Gerichtsstand gilt das Amtsgericht&nbsp;Westerburg&nbsp;oder das f\u00fcr uns zust\u00e4ndige Amtsgericht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkauf und Lieferbedingungen vom Dezember 2010 I. Vertragsunterlagen F\u00fcr das Verh\u00e4ltnis, sowie f\u00fcr vorvertragliche und nachvertragliche Rechte und Pflichten und weiteren Gesch\u00e4ftsbeziehungen (z.B. auch Miete) gelten folgende Reglungen, bei Abweichungen in der angegebenen Reihenfolge: Abweichende Vereinbarungen oder zusagen unserer Vertreter oder Betriebsangeh\u00f6rigen sind nur wirksam, wenn sie von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung schriftlich best\u00e4tigt wurden. 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